| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Üblicherweise entscheiden fünf Richter (Einfacher Senat). In bestimmten Fällen entscheidet ein Dreiersenat. Der Verstärkte Senat besteht aus elf Richtern und tritt vor allem dann zusammen, wenn ein "Abgehen von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes" (§ 8 OGH-Gesetz) erforderlich ist. Ein Richter führt jeweils den Vorsitz.
Der OGH entscheidet in Zivilrechtssachen in dritter Instanz über Revisionen gegen Urteile sowie Rekurse gegen Beschlüsse, welche die Landesgerichte und Oberlandesgerichte als zweite Instanz gefällt haben. In Strafsachen erkennt er über Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen.
Der OGH hat seinen Sitz in Wien (Justizpalast) und wurde als Nachfolger des Obersten Gerichts- und Kassationshofs 1918 eingerichtet.
Siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich; Deutschland: Bundesgerichtshof, Schweiz: Bundesgericht (Schweiz)
Weblinks
Rechtshinweis
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |