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Oberbegriff

Als Oberbegriff oder Terminus major wird in der Logik jener Außenbegriff eines Syllogismus bezeichnet, der im Schlusssatz als Prädikat erscheint und das Ziel der Beweisführung bestimmt.

Beispiel:
Prämisse 1 (oder Obersatz, propositio major): Alle Menschen (M) sind sterblich (P).
Prämisse 2 (oder Untersatz, propositio minor): Sokrates (S) ist ein Mensch (M).
Konklusion (oder Schlussfolgerung, Schlusssatz, conclusio): Also ist Sokrates (S) sterblich (P).

(M) = Mittelbegriff; (P) = Prädikat; (S) = Subjekt

Der Oberbegriff ist hier "sterblich". Dem Tod haben sich somit der Mensch "an und für sich" wie auch der ansonsten "unsterbliche" Sokrates "unterzuordnen".

Siehe auch: Grammatik - Schlussfigur - Terminus
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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