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Novation

Die Novation ist im österreichischen Schuldrecht eine Schuldänderung in inhaltlicher Hinsicht, wodurch entweder eine Änderung des Rechtsgrundes (zB anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes (zB andere Kaufsache) erfolgt.

Abgrenzungen:

Einordnung:

Änderungen des Schuldverhältnisses

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