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1. Weltkrieg
Im 1. Weltkrieg gab es das Notabitur in Deutschland ab August 1914. Angesichts großer "Kriegsbegeisterung" auch vieler Jugendlicher konnten Oberprimanern vorzeitig das Abitur ablegen, um dann freiwillig ins Heer einzutreten. Weiterhin gab es Fälle von Notreifeprüfungen für Freiwillige aus den Klassen 6-9. Daneben gab es Kriegs-Notreifeprüfungen für bereits ins Heer eingetretene Oberprimaner, die hierzu von der Truppe beurlaubt worden waren.
2. Weltkrieg
Das Notabitur wurde in Deutschland am 8. September 1939 eingeführt. Entweder wurde die Ablegung der Reifeprüfung vorverlegt oder das Abiturzeugnis wurde ohne weiteres erteilt, sobald die letzte Klasse des Gymnasiums erreicht war und man sich freiwillig zum Wehrdienst gemeldet hatte. Die Personen, die sich nicht freiwillig meldeten, mussten weiterhin eine mündliche und schriftliche Prüfung machen und erreichten so ein reguläres Abitur.
Allerdings wurde das Notabitur nach dem 2. Weltkrieg häufig nicht anerkannt. Insbesondere die Universitäten akzeptierten nur die regulären, mit einer schriftlichen Prüfung bestandenen Abiture.
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