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Einen gewissen Vorschritt bedeutet die kürzlich novellierte Arbeitsstättenverordnung. Sie besagt u.a., dass das Rauchen in Räumen, in denen mehrere Menschen tätig sind, grundsätzlich untersagt ist. Öffentliche und private Einrichtungen können sich jedoch in eigener Verantwortung auf Maßnahmen für einen wirksamen Nichtraucherschutz einigen (Betriebsvereinbarungen).
Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) setzt sich gemeinsam mit regionalen Initiativen für den Nichtraucherschutz in Deutschland ein.
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