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Deutschland
Schweiz
Die Schweiz ist das letzte Land in Europa, das keine Mutterschaftsversicherung kennt. Seit 1945 besteht ein Verfassungsauftrag an den Bund, eine solche einzuführen, bisher fehlt es jedoch am politischen Willen, diesen per Initiative vom Volk an die Regierung erteilten Auftrag umzusetzen.
Es existieren bereits diverse Schutzbestimmungen für Mütter und Wöchnerinnen, diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt:
Neben diesen in Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen festgehaltenen Regelungen zur Lohnfortzahlung, haben erwerbstätige Schweizerinnen die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine private Taggeldversicherung für den Fall einer Mutterschaft abzuschliessen.
In mehreren Kantonen werden junge Elternpaare oder Eineltern, die aufgrund der Schwangerschaft und Geburt in eine prekäre finanzielle Lage geraten sind, mit so genannten Mutterschaftsbeihilfen unterstützt. Diese müssen jedoch von den Bedürftigen selbst bei der Fürsorge beantragt werden.
Nach dem Volksnein zur letzten Vorlage einer nationalen Mutterschaftsversicherung am 13. Juni 1999 haben einige Kantone (Kanton Genf, Kanton Jura) eigene Projekte für kantonale Mutterschaftsversicherungen initiiert und umgesetzt.
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