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In parlamentarischen Demokratien wird der Ministerpräsident durch das Parlament gewählt (Großbritannien, Saarland, Hessen, ...), in semi-präsidentiellen Demokratien wie Frankreich oder Russland wird er durch den Präsidenten bestimmt.
In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer als eigenständige, teilsouveräne Staaten mit parlamentarischem Regierungssystem organisiert. Der Ministerpräsident wird folgerichtig vom Länderparlament für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Er wählt, meist gemeinsam mit der Mehrheit des Länderparlaments, die Länderminister aus und bestimmt die Themenagenda der Landesregierung. Neben den Aufgaben in seinem Bundesland nimmt er über den Bundesrat Einfluss auf die Bundespolitik (Deutschland) in Deutschland.
Siehe auch: Ministerpräsidenten der Bundesländer
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