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Mehrheitswahl

Mehrheitswahl (siehe Wahlsysteme) heißt, dass aus jedem Wahlkreis nur derjenige Kandidat in das Parlament einzieht, der die Mehrheit an Stimmen auf sich vereinigen konnte. Alle anderen Stimmen verfallen ("The winner takes it all").

Man unterscheidet relatives und absolutes Mehrheitswahlrecht. Beim relativen Mehrheitswahlrecht gewinnt die Person, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereint. Beim absoluten Mehrheitswahlrecht muss eine Person zum Sieg mindestens die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinigen. Gelingt es im ersten Wahlgang niemandem die Hälfte der Bevölkerung hinter sich zu bringen gibt es einen zweiten Wahlgang.

Dies führt laut dem umstrittenen Medianwähler-Modell zur Konkurrenz um den "mittleren" Wähler und somit eine Ausrichtung der Programme an der "politischen Mitte" (siehe auch Beitrag unter Politisches Spektrum).

Angewandt wird dieses System vor allem im anglophonen Raum, unter anderem

In Deutschland gilt zur Bundestagswahl ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Zwar werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze), aber die Verteilung der Sitze im Bundestag richtet sich nach dem Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Die über die direkt gewonnenen Sitze hinaus einer Partei zustehenden Mandate werden mit Listenkandidaten besetzt. Nur wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zuständen, behält die diese Überhangmandate.

Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlrechts

Das Mehrheitswahlrecht tendiert typischerweise zu einem Zweiparteiensystem (Duvergers Gesetz); die folgenden Vor- und Nachteile gehen deshalb von einem Zweiparteiesystem aus. Koalitionen sind daher zum Erreichen einer Mehrheit in der Regel nicht erforderlich; die Vor- und Nachteile von Koalitionen gehen ebenfalls mit ein.

Vorteile des Mehrheitswahlrechts:

Nachteile des Mehrheitswahlrechts: Beide Phänomene haben sich bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2000 bemerkbar gemacht: Siehe auch:

www.wahlrecht.de/systeme/mehrheitswahl.htm


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