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Geschichte
In der Antike war dies auch die Bezeichnung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor etc).
Für die Magistrate der Römischen Republik: siehe cursus honorum.
Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente als Bezeichnung für gewählte städtische Amtsträger.
Wahlen
Für gewöhnlich werden die Mitglieder des Magistrats durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig direkt von der Bevölkerung gewählt.
Bezeichnung
Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Bezeichnungen: Oberbürgermeister (Großstädte), Bürgermeister, Stadtrat. In Großstädten wandelt sich die Bezeichnung von Stadtrat zu Bürgermeister. Der Bezeichnung kann eine Dezernatsbezeichnung vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat). In Gemeinden ohne Stadtrecht bezeichnet man Stadträte als Mitglied des Gemeindevorstandes.
Dezernate
Den Magistratsmitgliedern werden oft einzelne oder mehrere Dezerate Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:
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