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Luxuria

Unter Luxuria versteht ein Jurist bewusste Fahrlässigkeit. Das bedeutet, jemand weiß, dass er fahrlässig handelt, es kümmert ihn aber nicht. Besonders schwierig abzugrenzen ist die bewusste Fahrlässigkeit von bedingtem Vorsatz.

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet neben Prunksucht/Überfülle auch Zügellosigkeit/Übermut. Die letzte Bedeutung meinen Juristen, wenn sie von Luxuria sprechen.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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