| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Bei der Bundestagswahl in Deutschland werden mit der Zweitstimme nur Parteilisten gewählt, die Reihung der Kandidaten ist fest. Sie wird vor der Wahl durch die jeweilige Partei vorgenommen, wobei dies laut Parteiengesetz auf demokratische Weise zu geschehen hat.
Bei der Landtagswahl zum Beispiel in Bayern kann der Wähler mit der Zweitstimme einen Bewerber auf einer der Listen ankreuzen. Die Stärke der Parteien im Landtag wird durch das Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen bestimmt. Für die einzelnen Parteien kommen die Kandidaten zum Zuge, die innerhalb ihrer Listen die meisten Stimmen (Summe aus Erst- und Zweitstimme) erhalten haben. Der Wähler hat also einen begrenzten Einfluss auf die Reihung der Kandidaten.
Bei Kommunalwahlen nach dem süddeutschen System hat der Wähler mehrere Stimmen, meist so viele, wie Mandate zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren kann er quasi seine eigene Liste aus den Angeboten der verschiedenen Parteien zusammenstellen.
Siehe auch:
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |