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In Deutschland ist die Lichthupe dafür vorgesehen, außerorts dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen.
Aus §5 StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden.
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