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Dabei unterschieden sich die Strafen je nachdem, wer geschädigt wurde. Beispielsweise stand auf Ermordung eines Römers eine Geldstrafe in Höhe von 67,5 Schillingen aus, während die Tötung eines freien Frankenn mit 200 Schillingen geahndet wurde. Direkt modern mutet an, das sogar Geldbußen für Beschimpfungen erwähnt wurden, bei denen z.B. das Wort "Hure" mit 45 Schillingen am höchsten bestraft wurde.
Des weiteren enthielt die Lex Salica auch Bestimmungen über das Erbrecht und die Gerichtsordnung.
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