Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Leichtkraftrad

Als Leichtkraftrad werden motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von über 50 cm³ und maximal 125 cm³ bezeichnet. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten.

Zum Führen eines Leichtkraftrades ist eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Bis zu einem Alter von 18 Jahren darf das Kraftfahrzeug die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h nicht überschreiten.

Die nächst kleinere Zweiradklasse ist das Kleinkraftrad (bis 50 cm³). Leistungsstärkere Zweiräder werden als Motorrad bezeichnet.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



Webtipps: Niederländische Sprache | Suchmaschinen Infos Forum