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Leibgedinge

Ein Leibgedinge ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird.

Erfolgt der Vermögenserwerb "mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht", so ist ein als Gegenleistung eingeräumtes Leibgedinge keine den Wert des übernommenen Vermögens mindernde Verbindlichkeit im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB (vergleiche zum Beispiel BGH, Urteil vom 27.06.1990 - XII ZR 95/89). Im Fall der Beendigung der Ehe des Übernehmers muss sich dieser also den vollen Wert des Hofes im Zugewinnausgleich anrechnen lassen.

Siehe auch: Altenteil


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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