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Der Lastschriftnehmer muss hierfür (in einem Vetrtrag) seiner Bank versichern, dass er nur fällige Beträge einzieht, der Lastschriftgeber stimmt der Abbuchung von Lastschriften i.d.R. mit seiner Kontoeröffnung zu.
Die Lastschrift ist daher nichts anderes als eine Überweisung, die jedoch nicht vom Kontoinhaber durchgeführt wird, sondern vom Empfänger der Überweisung.
In Deutschland gibt es dafür zwei Verfahren:
Beim Einzugsermächtigungsverfahren kann der Lastschriftgeber die Buchung wieder rückgängig machen (ein Antrag bei der kontoführenden Bank genügt). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ind Deutschland ist eine sechs Wochen Frist für die Rückgabe von Lastschriften vorgesehen.
Beim Abbuchungsverfahren kann der Lastschriftgeber der Belastung nicht mehr widersprechen. Dieses Verfahren bietet dem Zahlungsempfänger daher eine größere Sicherheit.
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