| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Zur Gültigkeit der deutschen Fahrerlaubnisklassen L und T sagt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) folgendes aus:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. (§6 Absatz 1)
Es gilt:
§6 Absatz 5 Fahrerlaubnisverordnung
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
Die Verwendung derartiger Fahrzeuge zu anderen als den genannten Zwecken würde bedeuten, daß der Tatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" vorliegt. Dieser ist im juristischen Sinne ein Vergehen (Straftatbestand).
Personen, die nachweislich in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind und im Besitz einer vor dem 01.01.1999 erteilten deutschen Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind, wird beim Umtausch des alten Führerscheindokumentes in einen EU-Kartenführerschein auf Antrag die Klasse T ohne Fahrprüfung oder weitere Ausbildung erteilt. Die Erteilung gilt erst mit Aushändigung des neuen Führerscheindokumentes als vollzogen.
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |