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Die Landwehr war ein Teil der ehemaligen Wehrmacht Preußens und des Deutschen Reichs.
In Preußen wurde sie nach Scharnhorsts Entwurf vom 17. März 1813 eingeführt.
In ihr dienten die Wehrpflichtigen, die ihren eigentlichen Wehrdienst abgeleistet hatten; sie diente als Reserve.
Am 9. November 1867 wurde sie auf das Gebiet des Norddeutschen Bundes, nach § 2 der ehemaligen Reichsverfassung auf das Deutsche Reich übertragen.
Es gab zwei Aufgebote:
Die Offiziere der Landwehr wurden meist unter den Einjährigen rekrutiert.
Durch Artikel 173 des Vertrages von Versailles abgeschafft.
Im ehemaligen österreich-ungarischem Heere der Teil der Wehrmacht, der von Österreich aufgestellt wurde (K.K.) im Gegensatz zu den gemeinsamen (K. und K.) und dem ungarischen (K. = Konved ) Truppen.
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