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1 Landung eines Raumfahrzeugs 2 Landung eines Luftfahrzeuges 3 Landung eines Wasserfahrzeugs |
Landung eines Raumfahrzeugs
In der Raumfahrt unterscheidet man
Eine Ausweichlandung ist die normale Landung eines Luftfahrzeuges, die nicht am Zielflughafen durchgeführt wird. Gründe dafür können eine kurzfristige Sperrung des Zielflughafens, oder eine Wetterverschlechterung sein. Für den Fall einer eventuellen Ausweichlandung wird bei kommerziellen Flügen gesetzlich vorgeschriebener Reservetreibstoff mitgeführt. Die Ausweichlandung ist nur selten eine Notlandung, welche einen Luftnotfall während des Fluges voraussetzt.
Von einer Außenlandung spricht man, wenn ein Segelflugzeug den geplanten Flugplatz nicht mehr erreichen konnte und im Gelände landen musste. Eine Außenlandung ist keine Notlandung.
Der Pilot entscheidet sich für eine Sicherheitslandung, wenn die äußeren Umstände ihn zum Landen zwingen, aber dennoch keine Notlandung vorliegt. Hierbei hat der Pilot noch Zeit zu Handeln und kann sich ein geeignetes Landefeld aussuchen.
Beispiele für eine Sicherheitslandung sind:
Eine Notlandung eines Flugzeuges kann durchgeführt werden, wenn während eines Fluges ein Luftnotfall auftritt. Gründe dafür können sein:
Eine Bauchlandung ist eine Landung mit eingefahrenem Fahrwerk, welche zur erheblichen Beschädigung der Flugzeugunterseite führt. Sie kann bei beschädigtem Fahrwerk oder defekter Fahrwerksbetätigung durchgeführt werden.
Siehe auch: Start- und Landebetrieb auf einem Flugzeugträger
Landung eines Wasserfahrzeugs
Als Landung eines Wasserfahrzeugs bezeichnet man das Anlegen eines Wasserfahrzeuges am Ufer, Hafen oder einer sonstigen für die Landung vorgesehen Stelle (Landungsbrücke, Landungssteg), sowie das dort stattfindende Abladen von Passagieren und Ladung.
Siehe auch: Wasserung, Landungsfahrzeug, Zweiter_Weltkrieg: Landung in der Normandie
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