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Landtagswahl

Als Landtagswahl wird in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Landesparlament eines Bundeslandes bezeichnet. In den Stadtstaaten bezeichnet man die Landesparlamente nicht als Landtage.

Ein gewählter Abgeordneter wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet. Die Legislaturperiode oder Wahlperiode, der Abstand zwischen den einzelnen Landtagswahlen, beträgt in Deutschland 4 bzw. 5 Jahre.

Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Kürze der Legislaturperioden laut, da die Länderkammer in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem "Dauerwahlkampf", der die Politik lahmlege. Als Lösung wird häufig gefordert, die Legislaturperioden zu verlängern. Vereinzelt wurden die Legislaturperioden in den letzten Jahren bereits von 4 auf 5 Jahren verlängert, so 2003 in Hessen. Andere Vorschläge fordern eine Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Bundesländer und nur bei Koalitionsbrüchen außerplamäßige Wahtermine, die zu verkürzten Legislaturperioden in den betroffenen Ländern führt, die nur bis zum nächsten Takt reichen.

Inhalt
1 Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland
2 Statistiken deutscher Landtagswahlen
3 Siehe auch

Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland

Deutsche Bundesländer mit Landtagen

Deutsche Stadtstaaten


In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:

Statistiken deutscher Landtagswahlen

Sitzverteilung

siehe:
Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten

Siehe auch


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