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Die Landtage der österreichischen Bundesländer haben ihren Ursprung in den Ständeversammlungen der habsburgischen Länder, die sich im 15. Jahrhundert überall dauerhaft etabliert hatten. Nach der Revolution von 1848/49 aufgelöst, wurden sie nach 1860 in veränderter Gestalt wiederhergestellt. Ein Teil der Mitglieder hatte seinen Sitz qua Amt oder Geburt, ein Teil wurde der Abgeordneten wurde gewählt, wobei der Kreis der Wahlberechtigten sehr begrenzt blieb.
Siehe auch: Landtag (historisch)
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