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Landtag

Der Begriff Landtag bezeichnet

1. in Deutschland und Österreich heute das Parlament eines Bundeslandes. Siehe Landesparlament.

2. Das Parlament des Fürstentums Liechtenstein

3. die seit dem 15. oder 16. Jahrhundert in Deutschland betehenden Versammlungen der Landstände. Sie wurden von den Landesherren einberufen. In diesem Sinne auch die Landesversammlungen nichtdeutscher Territorien, z.B.: Sabor (Kroatien), Sněm (Böhmen, Mähren, Fürstentümer Ratibor und Techen in Schlesien). siehe Landtag (historisch)

4. in der Sprache der Seeleute den Tag des Landganges

Siehe auch: Föderalismus, Grundgesetz

„Landtag“


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