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Das Landratsamt ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, es hat also eine Doppelfunktion.
Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die ihm gesetzlich zugeschriebene alleinige Verantwortung.
Als staatliche Ausführungsbehörde ist das Landratsamt zuständig z.B. für
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