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| Basisdaten | |
|---|---|
| Bundesland: | Mecklenburg-Vorpommern |
| Verwaltungssitz: | Bergen auf Rügen |
| Fläche: | 975 km² |
| Einwohner: | 74.402 (31.12.2001) |
| Bevölkerungsdichte: | 76 Einw./km² |
| KFZ-Kennzeichen: | RÜG |
| Website: | www.kreis-rueg.de www.kreis-rueg.de |
| Karte | |
Der Landkreis Rügen ist der flächenkleinste sowie, gemessen an der Einwohnerzahl, nach dem Landkreis Müritz der zweitkleinste Landkreis des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Er umfasst die gleichnamige Insel Rügen - die größte Insel Deutschlands - in der Ostsee, sowie deren westlich vorgelagerte Insel Hiddensee. Auf dem Festland liegt der Landkreis Nordvorpommern sowie die kreisfreie Stadt Stralsund dem Landkreis Rügen am nächsten.
| Inhalt |
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1 Geographie 2 Wirtschaft 3 Verkehr 4 Geschichte 5 Kommunalverfassung bis 1945 6 Ortsnamen 7 Wappen 8 Städte und Gemeinden 9 Persönlichkeiten 10 Sonstiges 11 |
Geographie
Wirtschaft
Verkehr
Geschichte
Der Landkreis Rügen entstand 1818 im Zuge der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress und gehörte zum Regierungsbezirk Stralsund in der preußischen Provinz Pommern. Dieser umfasste die meist ländlichen Gebiete der gleichnamigen Insel. Das Landratsamt war in Bergen auf Rügen.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rügen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rügen entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Der Landkreis Rügen umfasste am 1. Januar 1945:
Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
Bundesrepublik Deutschland
Mit der kommunalen Neuordnung 1993 wurde der Landkreis Rügen in seiner früheren Form neu gebildet.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bergen auf Rügen und Garz auf Rügen führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Rügen gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und - bis zu deren vollständigen Auflösung - in selbstständige Gutsbezirke.Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.
| (hier Bild des Wappens einfügen) |
Amtsfreie Städte und Gemeinden
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Sonstige Städte
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Persönlichkeiten
Sonstiges
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