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Der preußisch-deutsche Landkreis Naugard bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Naugard umfasste am 1. Januar 1945:
| Inhalt |
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1 Verwaltungsgeschichte 2 Kommunalverfassung 3 Ortsnamen 4 |
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress
entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Naugard im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Daber, Gollnow, Massow und Naugard.
Das Landratsamt war in Naugard.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 trat im Kreis Naugard entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, indem alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Naugard entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Am 15. Oktober 1939 wurden die Kreisgrenzen wie folgt verschoben:
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.Kommunalverfassung
Die Landkreis Naugard gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Daber, Gollnow, Massow und Naugard, in Landgemeinden und - bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung - in selbstständige Gutsbezirke.
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