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Landkreis Greifenhagen

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Pommern

Der preußisch-deutsche Landkreis Greifenhagen bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Greifenhagen umfasste am 1. Januar 1945:

Inhalt
1 Verwaltungsgeschichte
1.1 Königreich Preußen
1.2 Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
2 Kommunalverfassung
3 Ortsnamen
4

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem
Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Greifenhagen im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Pommern.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Bahn, Fiddichow und Greifenhagen.

Das Landratsamt war in Greifenhagen.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Greifenhagen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Greifenhagen entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Am 15. Oktober 1939 wurden die Kreisgrenzen wie folgt verschoben:

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Greifenhagen gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Bahn, Fiddichow und Greifenhagen, in Landgemeinden und - bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung - in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Nur das anlautende C war 1910 in den folgenden Ortsnamen ersetzt worden:

Pommern
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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