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Landkreis Goldap

Der Landkreis Goldap ist ein ehemaliger preußisch-deutscher Landkreis in Ostpreußen und bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Goldap umfasste am 1. Januar 1945:

Inhalt
1 Einwohnerentwicklung
2 Verwaltungsgeschichte
2.1 Königreich Preußen
2.2 Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
3 Kommunalverfassung
4 Gemeinde Sutzken/Hitlershöhe
5 Ortsnamen
6

Einwohnerentwicklung

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem
Wiener Kongress entstand mit dem 1. September 1818 der Kreis Goldap im Regierungsbezirk Gumbinnen in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

Das Landratsamt war in Goldap.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Goldap am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Goldap entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Goldap entsprechen der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Goldap gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinde Goldap, in Landgemeinden und - bis zu deren nahezu vollständigen Wegfall - in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Gemeinde Sutzken/Hitlershöhe

Am 27. Oktober 1933 wurde die Landgemeinde Sutzken in Hitlershöhe umbenannt. Dem lag der folgende Antrag der Gemeinde vom 9. März 1933 zu Grunde:

Die Zustimmung Hitlers erfolgte am 12. April 1933 unter der Voraussetzung, daß die zuständige Verwaltungsbehörde ihre Zustimmung erteilt. Diese entschied zustimmend am 27. Oktober 1933.

Ortsnamen

1936/1938 fanden im Kreis Goldap emfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

www.literad.de/regional/goldap.html
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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