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Landesseilbahngesetz

Das Landesseilbahngesetz (LSeilbG) regelt den Betrieb und die Ausführung von Seilbahnen in den einzelnen deutschen Ländern Aufgrund der Harmonisierungsbestimmungen der Europäische Union - EG-Richtlinie 2000/9 - müssen alle Bundesländer, auch z.B. Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern ein Landesseilbahngesetz haben.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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