Das Landesseilbahngesetz (LSeilbG) regelt den Betrieb und die Ausführung von Seilbahnen in den einzelnen deutschen Ländern
Aufgrund der Harmonisierungsbestimmungen der Europäische Union - EG-Richtlinie 2000/9 - müssen alle Bundesländer, auch z.B. Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern ein Landesseilbahngesetz haben.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.