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Landesparlament

Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.

Inhalt
1 Deutschland
2 Österreich
3 Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland
4 Deutsche Bundesländer mit Landtagen
5 Deutsche Stadtstaaten
6 Statistiken deutscher Landesparlamente
7 Sitzverteilung
8 Frauenanteil
9 Siehe auch
10

Deutschland

In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.

Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.

Österreich

In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.

Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland

Deutsche Bundesländer mit Landtagen

Deutsche Stadtstaaten


In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:

Statistiken deutscher Landesparlamente

Sitzverteilung

siehe:
Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten

Frauenanteil

Anteil der weiblichen
Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)

Siehe auch


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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