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Deutschland
In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.
Österreich
In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.
Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland
Deutsche Bundesländer mit Landtagen
Deutsche Stadtstaaten
In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:
Statistiken deutscher Landesparlamente
Sitzverteilung
siehe: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
Frauenanteil
Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
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