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Gegen die Urteile des Landesarbeitsgericht ist als Rechtsmittel die Revision oder bei Beschlüssen die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.
Jedes Bundesland hat (mindestens) ein Landesarbeitsgericht (in der Regel in der jeweiligen Hauptstadt) eingerichtet. Davon bestehen folgende Ausnahmen:
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