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Lagervertrag

Der Lagervertrag nach §467 deutsches HGB muss keiner bestimmten Form entsprechen, aber Schriftform wird empfohlen. Ausnahmen sind Lagerung von gefährlichen Gütern und leicht verderblichen Waren, wenn der Lagervertrag nach auf Grundlage der ADSp abgeschlossen worden ist. Vertragspunkte, denen vor Abschluss eine wesentliche Bedeutung zukommt, sind u.a.: Rechtshinweis www.dvz.de/download/dateien/adsp2003.pdf hier kann man die ADSp als PDF-Datei einsehen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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