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Gebührenfreies Kurzparken
Das gebührenfreie Kurzparken wurde vielerorts bereits in den 1960er Jahren eingeführt, das heute noch in vielen Orten nur mehr in den Randgebieten gilt.
Dazu muss man nur am Fahrzeug anzeigen, wann die Parkzeit beginnt.
In Deutschland dient dazu die genormte Parkscheibe, auf der mittels einer drehbaren Scheibe die Ankunftszeit (auf eine halbe Stunde genau) eingestellt werden muss.
In Österreich gibt es dazu die Parkuhr, auf der man manuell den Parkbeginn einstellt. Ursprünglich war die maximale Kurzparkzeit mit 1,5 Stunden festgelegt. Die Uhren hatten dabei zwei feste Zeiger mit Beginn und Ende. Erst durch verschiedene Längen der Parkdauer wurde der zweite Zeiger überflüssig. Diese Parkuhren wurden meist von Firmen verteilt, da sie gleichzeitig als Werbeträger dienten.
Viele Städte geben aber auch die Möglichkleit bis zu 10 oder 15 Minuten kostenlos stehen zu bleiben. Dazu braucht man nur die Taste ohne Geldeinwurf zu drücken und ein Parkschein für diese kostenlose Zeit wird ausgedruckt.
Ende 2003 haben einige Städte auch mit der Entrichtung von Parkgebühren mittels Mobiltelefon begonnen. Dieses System bezeichnet man als m-parking.
Je nachdem ob es sich um einzelne Parkplätze oder um ganze Zonen handelt, spricht man von Kurzparkplätzen oder Kurzparkzonen. Diese sind außer durch Verkehrstafeln auch durch eine blaue Straßenmarkierung kenntlich gemacht.
Kritik kommt naturgemäß von den Anwohnern dieser Gebiete, da auch sie einen Parkplatz für sich beanspruchen.
Aber auch die in diesem Gebiet arbeitende Bevölkerung kann durch Kurzparkzonen, die oft räumlich immer größer ausgedehnt werden praktisch vom Parken ausgesperrt werden und so auf den öffentlichen Verkehr gezwungen werden.
RechtshinweisGebührenpflichtiges Parken
Bald später wurde das Kurzparken aber dazu benutzt, auch Gelder zu lukrieren, die dazu dienen neuen Parkraum zu schaffen.Deutschland
In Deutschland wurden dazu lange so genannte Parkuhren eingesetzt, am Rand jedes Parkplatzes aufgestellte Säulen mit einer mechanischen Uhr, die bei Einwurf von Münzen auf die verbleibende Parkdauer springt und diese anschließend herunterzählt. Diese mechanischen Parkuhren wurden jedoch weitgehend durch Parkscheinautomaten ersetzt. Diese Automaten, die immer für mehrere Parkplätze aufgestellt sind, geben nach Einwurf von Münzen (oder nach bargeldloser Bezahlung) einen Parkschein mit dem aufgedruckten Ende der Parkdauer aus. Dieser Parkschein muss sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt werden.Österreich
In Österreich war Wien, die erste Stadt mit Gebührenpflicht. Hier wird bis heute ein Parkschein durch Ankreuzen bei dem jeweiligen Datum und Zeit entwertet. Diesen Schein muss man unter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges legen, damit er kontrolliert werden kann. Dem System schlossen sich dann zahlreiche Landeshauptstädte an.
Durch Fortschritte in der Elektronik werden heute in vielen Städten so genannte Parkscheinautomaten aufgestellt, die eine elektronische Uhr und einen kleinen Drucker haben. Durch Einwurf des korrekten Betrages oder Bargeldlos druckt der Automat einen Parkschein mit Beginn- und Endezeit aus. Dieser Parkschein ist ebenfalls unter die Windschutzscheibe zu legen.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |