Die Kraftfahrstraße ist eine ausschließlich dem Kraftverkehr dienende Straße. Der landwirtschaftliche Verkehr, Radfahrer und KFZs, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren können, sind verboten. Gekennzeichnet sind Kraftfahrstraßen durch Zeichen 331 am Anfang und Zeichen 336 der StVO am Ende. Im Gegensatz zu Autobahnen müssen Kraftfahrstraßen in Deutschland nicht kreuzungs- und einmündugsfrei sein. Die Verhaltensregeln auf Autobahnen und Kraftfahrstaßen sind in § 18 StVO zu finden.
Kraftfahrstraßen sind im deutschen Recht anbaufrei.
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