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Desweiteren bezweichnet man als Konfusion in der Rechtswissenschaft eine Konstellation, in der sich Gläubiger und Schuldner eines Anspruchs in einer Person vereinigen. Dies kann nur nachträglich im Wege der Rechtsnachfolge geschehen. Rechtsfolge ist das Erlöschen des Anspruchs.
Ausnahmen gibt es im Rahmen von gesicherten, mit Rangverhältnis ausgestatteten Rechten. Zum Beispiel entsteht bei Grundpfandrechten eine Eigentümergrundschuld.
Rechtshinweis
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