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Komplementarität

Mit Komplementarität bezeichnet man im Allgemeinen die Zusammengehörigkeit (scheinbar) widersprüchlicher, sich aber ergänzender Eigenschaften (Merkmale) eines einzigen Objekts. Komplementäre Eigenschaften gehören zusammen, insofern sie das selbe Objekt betreffen. Sie schließen sich einander insofern aus, als sie nicht räumlich und/oder zeitlich zusammen treffen können. In der Regel handelt es sich um zwei verschiedene Eigenschaften, die sich nicht kausal aufeinander beziehen, aber gemeinsam einen Sinn ergeben.

Querverweis: In der Analytischen Psychologie von Carl Gustav Jung wird diese Beziehung Synchronizität genannt.

Komplementarität bedeutet:

  1. in der Philosophie im Sinne von Yin und Yang die unlösbare Verbundenheit von Gegensätzen zu einer Ganzheit. siehe auch Taoismus
  2. in der Physik die als "Welle-Teilchen-Dualismus" bezeichnete Eigenschaft von Elektronen, je nach Beobachtungsstandpunkt als Welle oder als Teilchen messbar zu sein. siehe Komplementarität (Physik) und Heisenbergsche Unschärferelation
  3. in der Psychologie das Aufeinander-bezogen-sein "rein psychischer" und "rein körperlicher" Faktoren zur Erklärung pathogener Prozesse. siehe Psychosomatik
  4. in der Logik das Verhältnis zweier Klassen, von denen die eine alle Elemente enthält, die nicht Elemente der anderen sind. siehe Mengenlehre
  5. in der Wirtschaft das Zusammenwirken zweier Währungen in lokalen Wirtschaftskreisläufen. siehe Komplementärwährung

„Komplementarität“
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