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Die Rechte kommunaler Organe gehören zum öffentlichen Recht. Dementsprechend werden Kommunalverfassungsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten in Form der allgemeinen Leistungsklage geführt. Der jeweilige Kläger muss deutlich machen, in seinen organschaftlichen Rechten verletzt zu sein. Zu unterscheiden sind interorganschaftliche Streitigkeiten zwischen Organen und intraorganschaftliche Streitigkeiten innerhalb von Organen zu unterscheiden.
Beispiel: der Bürgermeister als Organ einer Gemeinde weigert sich, einen Antrag eines Ratsmitgliedes zur Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen.
Rechtshinweis
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