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Um die Reparationsforderungen aus dem Versailler Vertrag erfüllen zu können, sollten ca. 150.000 Bergleute und etwa 600.000 Menschen im Ruhrgebiet zusätzlich angesiedelt werden. Die Planung sollte vom Verband zentral gelenkt werden.
Im Jahre 1933 während des Nationalsozialismus wurde die Organisation gleichgeschaltet, unter anderem, um auch der Wirtschaft mehr Einfluss zu sichern.
Das heutige Ziel des Kommunalverbandes ist die Bündelung der Interessen der einzelnen Kommunen des Ruhrgebietes und die Koordination der Angebote und Aufgaben der einzelnen Städte.
Die Aufgaben des Verbandes bei der Raumordnung und Städtebau wurden 1962 im Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und 1979 mit dem Gesetz über den Kommunalverband Ruhrgebiet geregelt.
Das Ruhrgebiet umfasst im Sinne des KVR die kreisfreien Städte Bochum (einschliesslich Wattenscheid), Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen in Westfalen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie Kreis Recklinghausen (mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, und Waltrop), Kreis Unna (Städte Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede), Kreis Wesel (Städte Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde (Niederrhein), Wesel und Xanten sowie den Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck) und den Ennepe-Ruhr-Kreis (mit den kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter, und Witten).
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