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Kommissar

Ein Kommissar (lat., Kommissär, franz.) ist ein von einem Auftraggeber, namentlich von Staats wegen, mit etwas Beauftragter, oft als Titel (Königlicher K., Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Regierungskommissar etc.).

In der österreichischen Armee u. Marine s.v.w. Zahlmeister.

Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.

Siehe auch: Polizei, Der Kommissar (TV-Krimireihe)
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