Kleinkraftrad
Als Kleinkraftrad werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bezeichnet. Im Gegensatz zum kleineren Mofa können Kleinkrafträder auch für zwei Personen zugelassen werden.
Es werden folgende Bauarten unterschieden:
- Moped (abgeleitet von Motorrad mit Pedalen)
- Mokick (abgeleitet von Motorrad mit Kickstarter)
- Motorroller
Inzwischen sind Mopeds und Mokicks weitgehend durch die komfortableren Motorroller verdrängt worden.
Zum Führen eines Kleinkraftrades ist eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Die nächst größere Zweiradklasse ist das Leichtkraftrad.
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