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Kfz-Steuer in Deutschland

Die Kfz-Steuer muss ein Fahrzeughalter für jedes auf ihn zugelassene Fahrzeug bezahlen. Die Steuer wird von den Bundesländern erhoben und fließt den Landeshaushalten zu.

Wie hoch diese Steuer ausfällt, wird derzeit (Stand 2003) je nach Fahrzeugart - PKW und Motorrad oder LKW - unterschiedlich festgesetzt.

Inhalt
1 PKW und Motorräder
2 LKW
3 Sonderfahrzeuge
4 Ausnahmen
5 Politik
6 Historie

PKW und Motorräder

Bei PKW und Motorrädern ist die Kfz-Steuer zunächst abhängig vom Hubraum des Motors. Danach wird noch unterschieden zwischen der Art des Motors (Diesel- oder Otto-Motor) und der Schadstoffklasse. Es wird das Ziel verfolgt, höheren Schadstoffausstoß mit einer höheren Steuer zu belegen bzw. schadstoffarme Fahrzeuge zu belohnen.

Dazu wurden die folgenden Schadstoffklassen nach den Kriterien "Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß" festgelegt:

Es gelten folgende Steuersätze für je 100 cm³ Hubraum:

Schadstoffklasse Motor Steuersatz Bemerkungen
Euro 4 Otto-Motor 6,75 €  
Diesel-Motor 15,44 €  
Euro 3 Otto-Motor 6,75 €  
Diesel-Motor 15,44 €  
3-Liter-Auto Otto-Motor 6,75 €  
Diesel-Motor 15,44 €  
Euro 2 Otto-Motor 7,36 €  
Diesel-Motor 29,00 €  
Euro 1 Otto-Motor 10,84 € bis 31.12.2004
15,13 € ab 01.01.2005
Diesel-Motor 23,06 € bis 31.12.2004
27,35 € ab 01.01.2005
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm erlaubt)
Otto-Motor 15,13 € bis 31.12.2004
21,07 € ab 01.01.2005
Diesel-Motor 27,35 € bis 31.12.2004
33,29 € ab 01.01.2005
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)
Otto-Motor 21,07 € bis 31.12.2004
25,36 € ab 01.01.2005
Diesel-Motor 33,29 € bis 31.12.2004
37,58 € ab 01.01.2005
übrige Otto-Motor 25,36 €  
Diesel-Motor 37,58 €  

Besonders schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter-Auto sind bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei, jedoch längstens bis zum 31.12.2005 .

LKW

Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht:

Pro 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht

Bei LKW über 3500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.

Sonderfahrzeuge

Anhänger und Elektro-Autos werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Für Oldtimer gilt ein pauschaler Steuersatz. Keine Kfz-Steuer zahlen Fahrzeuge, die im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, Busse, Zugmaschinen sowie Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft.

Ausnahmen

Schwerbehinderte können eine Steuerbefreiung beantragen.

Politik

Es wird immer wieder darüber diskutiert, die Kfz-Steuer abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer zu erhöhen.

PRO Abschaffung der Kfz-Steuer
Kontra Abschaffung der Kfz-Steuer

Historie

Als Vorläufer der Kfz-Steuer kann man die Wege- und Brückenzölle des Mittelalters ansehen. Erstmals eine Steuer auf Motor-Fahrzeuge wurde
1899 in Darmstadt erhoben. Diese galt damals als Luxussteuer.
Die Einteilung in 3 Schadstoffklassen wurde 1985 vorgenommen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern. 1997 führte man 6 Schadstoffklassen ein.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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