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Kfz-Kennzeichen (Frankreich)

In Frankreich sind die letzten beiden Ziffern des KFZ-Kennzeichens die Nummer des Departements.

Das gesamte Kennzeichen setzt sich zusammen aus

4 Ziffern, 2 oder 3 Buchstaben, dem Departement:

2928 TW 74

Die Ziffern und Buchstaben werden dabei in Reihenfolge vergeben, d.h. auf "1234 XF 74" folgt "1235 XF 74"; die Buchstaben werden ebenfalls entsprechend hochgezählt.

Es gibt in Frankreich keine Wunschkennzeichen.

Im Unterschied zu Deutschland sagt das Kennzeichen nichts über den technischen Zustand (TÜV Frankreich) oder die Versicherung (KFZ-Versicherung Frankreich) des Fahrzeuges aus. Entsprechend sind Kennzeichen in Frankreich auch oft aus Plastik.

Es gibt in Frankreich für Privatfahrzeuge keine KFZ-Steuer; einzig bei der Anmeldung (nachgewiesen durch die Carte Grise) wird eine Gebühr auf Basis der Leistung des Fahrzeuges (Chevaux Fiscale) fällig.

Das Kennzeichen wird in Frankreich dem Fahrzeug zugeordnet und ändert sich bei einem Halterwechsel nicht, sofern der neue Halter im selben Département seinen Wohnsitz hat.

In Frankreich sind die Kennzeichen neuerdings durch Autowerkstätten mit speziellen Nieten am Fahrzeug anzubringen. Angeschraubte oder gar durch Kennzeichenhalter befestigte Schilder sind nicht mehr zulässig.

Die noch ab und an zu sehenden "schönen" Kennzeichen mit besonderen Schriftarten sind verboten und das Fahren mit nicht-gesetzeskonformen Kennzeichen kostet EUR 150 Strafe. Allerdings gibt es keine Regelung über die genaue Ausgestaltung der Kennzeichenschrift, so dass man weiterhin die Wahl zwischen einer Handvoll genehmigter Schriften wählen kann.

Die Farbe der Kennzeichen ist vorne weiß mit schwarzem Text, hinten gelb mit schwarzem Text. Fahrzeuge, denen bei der ersten Zulassung noch die alten schwarzen Kennzeichen mit weißem Text zugeteilt wurden, dürfen weiterhin mit solchen Kennzeichen versehen sein. Das Europa-Feld mit dem Nationalitätskennzeichen "F" ist bislang freiwillig.

2006 soll dieses System geändert werden. Die KFZ-Kennzeichen-Nummern werden dann zentral vergeben und müssen bei Umzug nicht mehr geändert werden. Dem Fahrzeughalter wird es freigestellt, in einem dem linken Europa-Feld ähnelnden blauen Feld am rechten Rand des Kennzeichens eine regionale Kennzeichnung anzubringen. Dies kann weiterhin die Nummer des Departements sein, aber auch das Wappen der Region, oder beides. Das neue national einheitliche Nummernsystem sieht das Format "AA 111 AA" bis "ZZ 999 ZZ" vor.

Gendarmerie Nationale und Militär verfügen über Sonderkennzeichen mit einem Hoheitsemblem am linken Rand der Kennzeichen. Auch gibt es Nummernschilder auf rotem Grund (temporäre Zulassungen, einfuhrsteuerbefreite Fahrzeuge, Diplomaten mit Dienstsitz z.B. in der Schweiz) und grüne Kennzeichen (Diplomaten mit Dienstsitz im Inland, Mitarbeiter internationaler Organisationen wie CERN und Interpol).
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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