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Katastrophenschutz in Deutschland
Entwicklung
Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz normalerweise militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen zum Einsatz kamen, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe zum großen Teil die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Herrrschaft des Nationalsozialismus bildeten die drei genannten Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals "Sicherheits- und Hilfsdienst" (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes praktisch parallel mit der Wiederaufrüstung in den beiden deutschen Staaten. In der Bundesrepublik wurde 1950 das THW, 1956 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gegründet. Das Ende des Kalten Krieges führte in den frühen 1990er Jahren zu einem starken Abbau des Katastrophen- (und Zivil-)schutzes (Schließung der Warnämter, Abbau der Sirenen (vgl. Alarm), Auflösung der Medikamentendepots, Schließung von Hilfskrankenhäusern und Schutzräumen). Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 begann sich diese Entwicklung umzukehren.
Im Falle eines Angriffs des Bundesgebietes mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.
Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese auch für den nichtmilitärischen Katastrophenfall nutzen können ("erweitereter Katastrophenschutz"). Dazu gehören Geldmittel, Fahrzeuge und Wehrpflichtige, die sich freiwillig im Rahmen gewisser Kontingente für die Dauer von 6 Jahren zur Mitgliedschaft in einer der Katastrophenschutz-Organisationen verpflichten und sich damit vom Wehrdienst oder Zivildienst freistellen lassen können.
Zuständigkeiten
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.Organisationen
In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz
Dazu kommen noch weitere Einsatzkräfte, z.B. von privaten Vereinen, Behörden und Verbänden. Es können je nach örtlicher Rechtslage auch Privatpersonen und Firmen zum Katastropheneinsatz herangezogen werden.
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