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Der Begriff stammt aus dem Altgriechischen (kata - eine Vorsilbe, die eine Umkehr oder Abwärtsrichtung ansagt; trephein als Verb: "wenden").
Der Zustand "Katastrophe" wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophe eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.
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1 Juristisches 2 Typologie 3 4 5 Siehe auch |
Juristisches
In Deutschland existieren (wegen der Länderzuständigkeit) 16 verschiedene Legaldefinitionen in der den Katastrophenschutz betreffenden Gesetzgebung.
In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen.
Typologie
Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:
Begriff Großschadenslage
Eine Großschadenslage ist ein katastrophenartiger Ernstfall, d. h. Leben, Gesundheit und Versorgung von Menschen mit lebensnotwendigen Gütern, sowie die Umwelt und Sachwerte sind dermaßen gefährdet, dass für die Bekämpfung dieses Notstandes die Behörden, Einsatz- und Hilfskräfte unter einer zentralen Führung vereint werden müssen. Wenn eine Großschadenslage vorliegt bzw. ausgerufen wird ist es möglich besondere Hilfe von den Verantworlichen des Landes (Regierung) zu bekommen. So zum Beispiel überörtliche Hilfe von anderen Feuerwehren oder Geld.
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