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Katastralgemeinde

Als Katastralgemeinden werden in Österreich Verwaltungseinheiten innerhalb einer Gemeinde bezeichnet, die im Grundbuch als getrennte Einheiten geführt werden. Das Wort kommt von Kataster. Eine Gemeinde kann aus einer oder mehreren Katastralgemeinden bestehen. In vielen Fällen waren es bis in 1970er Jahre eigenständige Gemeinden, die im Zuge diverser Gemeindereformen in den einzelnen Bundesländern oft auch unter politischen Gesichtspunkten zusammengelegt wurden.

In vielen Katastralgemeinden, die heute noch eigene Orte sind, gibt es eigene Ortsvorsteher, die vom Gemeinderat bestellt werden und einen verlängerten Arm des Bürgermeisters in der jeweiligen Katastralgemeinde darstellen sollen.

Eine noch kleinere Siedlung, die zwar auch einen eigenen Namen haben kann, sonst aber verwaltungstechnisch zu einer Katastralgemeinde gehört, wird als Rotte oder Weiler bezeichnet.

Es gibt aber auch ältere Katastralgemeinden, wo der Ortsname nur mehr verwaltungstechnisch verwendet wird. Die Ortsnamen werden aber öffentlich nicht mehr oder als Ortsteilname verwendet. Ebenso gibt es vor allem bei flächenmäßig großen Gemeinden Katastralgemeinden, die überhaupt nicht bewohnt sind und ebenfalls nur verwaltungstechnisch relevant sind.

Wie selbständig sich eine Katastralgemeinde erhalten hat, kann man oft schon an der Ortstafel erkennen. So steht entweder nur der Ortsname selbst oder der Zusatz Gemeinde XY oder der Gemeindename mit dem Hinweis Ortsteil darauf.

In Deutschland ist die Ortschaft (im rechtlichen Sinne) bzw. die Gemarkung (im grundbuchrechtlichen Sinne) ein vergleichbarer Begriffe für Katastralgemeinde.


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