| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Sie werden - wie der (das) gesamte Kataster - vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt. Sie dienen dem Grundbuch als amtliches Verzeichnis entsprechend des § 2 der Grundbuchordnung.
Zum Kataster gehört außer diesem "beschreibenden Teil" der "Bücher" noch das Kartenwerk (Katastermappe), welches die Flurstücke maßstäblich darstellt.
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |