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Kapitalerhöhung

Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) durch Einlagen alter oder neuer Gesellschafter.

Hierfür existieren zwei Möglichkeiten:

Für eine Kapitalerhöhung ist eine Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich, bei der mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre zustimmen müssen.

Eine Kapitalerhöhung kann dann notwendig werden, wenn

siehe auch: Bedingte Kapitalerhöhung - Kapitalherabsetzung - Bilanz
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