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Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist durch den aus dem Kanonischen Recht stammenden Grundsatz "pacta sund servanda." ("Verträge müssen eingehalten werden.") wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des römischen Vertragsrechts überwunden werden konnte.
Siehe: Kirchenrecht, Codex Iuris Canonici
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