Als Justizvollzugsanstalt (JVA) werden Gefängnisse in Deutschland bezeichnet. Nach § 2 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) "soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."
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