Der Justitiar beschäftigt sich als Leiter der Rechtsabteilung von Behörden, Verbänden und Unternehmen mit juristischen Fragestellungen. Seine Aufgabe ist es, rechtliche Probleme im Vorfeld zu erkennen und die Lösung - etwa vertragsgestaltend - umzusetzen. Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums und das 1. Staatsexamen, bzw. ein Universitäts-Diplom oder -Magistertitel.
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