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Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat neben der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat als Organ den Vorstand, der durch natürliche Personen gebildet wird. Die Organe selber können sich durch andere vertreten lassen. So kann der Vorstand der Aktiengesellschaft die Vertretung der Aktiengesellschaft an einen oder mehrere Mitarbeiter, die nicht Mitglied der Organe sind, delegieren.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z.B. Gebietskörperschaften (Gemeinden), Kirchen, Rundfunkanstalten und Ortskrankenkassen.
Juristische Personen des Privatrechts sind z. B. privatrechtliche Stiftungen und Körperschaften des privaten Rechts (rechtsfähige Vereine).
Siehe auch: natürliche Person
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